Ich berate Sie u. a. in folgenden Fällen:
Recht und Rechtsprechung sind stets im Wandel – das gilt selbstverständlich auch für das Arbeitsrecht, individuell wie kollektiv. Die Rechte und Pflichten von (potenziellen) Arbeitnehmern und Arbeitgebern beginnen bereits im Bewerbungsprozess und reichen bis hin zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.
Zu rechtlichen Streitigkeiten kann es z. B. kommen, wenn die Bewerbung abgelehnt wird und der Verdacht auf Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) besteht, wenn sich unwirksame Klauseln im Arbeitsvertrag finden oder wenn das erhaltene Kündigungsschreiben unwirksam ist und gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden soll.
Als Rechtsanwältin helfe ich Ihnen gerne dabei weiter, Ihren individuellen Sachverhalt zu überprüfen und gemeinsam mit Ihnen eine passende Lösung herbeizuführen.
Das Arbeitsrecht umfasst die Gesamtheit aller Rechtsregeln, die sich mit der unselbstständigen, abhängigen Arbeit befassen. Zu unterscheiden sind
Individualarbeitsrecht
(befasst sich mit dem Verhältnis Arbeitgeber und Arbeitnehmer)
und
Kollektivarbeitsrecht
(befasst sich mit Gewerkschaften und Betriebsräten auf der einen, Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite).
Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Ich stehe Ihnen für eine unverbindliche Ersteinschätzung telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
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