Im Gesellschaftsrecht wird das Innenverhältnis und Außenverhältnis von Gesellschaften geregelt, wobei meine Tätigkeit in diesem Bereich von der Gestaltung bzw. Errichtung von Gesellschaftsverträgen für sämtliche Gesellschaftsformen über die Unterstützung bei der Durchführung von Gesellschafterversammlungen oder Hauptversammlungen bis hin zur Begleitung von Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern reicht.
Zudem bin ich mit den Rechtsnormen des Handelsgesetzbuches (HGB) bestens vertraut und befasse mich mit sämtlichen rechtlichen Konflikten, welche aus Handelsgeschäften resultieren. Darüber hinaus kümmere ich mich auch um die Geltendmachung oder Abwehr der Provisionsansprüche von Handelsvertretern.
Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht für Kaufleute. Anzuwenden sind die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), die für den besonderen Bedarf im Wirtschaftsleben modifiziert und ergänzt worden sind. So gelten hier spezielle Vorschriften, die z. B. für eine rasche Abwicklung von Handelsgeschäften (Kaufmännisches Bestätigungsschreiben), für Rechtsklarheit und Publizität oder auch für eine erhöhte Selbstverantwortung der Kaufleute (Rügepflicht) geschaffen worden sind.
Rechtsgrundlagen sind neben den Vorschriften des BGB die des Handelsgesetzbuchs (HGB) und Spezialgesetze.
Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Ich stehe Ihnen für eine unverbindliche Ersteinschätzung telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
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