Shoja Rechtsanwaltskanzlei

Handels- & Gesellschaftsrecht Hamburg

Schwerpunkt:
Handels- & Gesellschaftsrecht

Im Handelsrecht berate ich Sie zur Rechtslage für Kaufleute gemäß des Handelsgesetzbuches (HGB), unter anderem zu Fragestellungen in den Bereichen
  • Allgemeines Handelsrecht
  • Handelsgeschäfte
  • Handelsvertreter- und Vertragshändlerrecht
Meine Tätigkeit im Gesellschaftsrecht erstreckt sich von der Gesellschaftsgründung bis zur Auseinandersetzung und Beendigung, insbesondere in folgenden Bereichen:
  • Gesellschaftsgründung
  • Wahl der Rechtsform
  • Gesellschafterstreit
  • Haftungsfragen
  • Umwandlung
  • Spaltung
  • Verschmelzung
  • Formwechsel
  • Startups
  • Unternehmensnachfolge

Im Gesellschaftsrecht wird das Innenverhältnis und Außenverhältnis von Gesellschaften geregelt, wobei meine Tätigkeit in diesem Bereich von der Gestaltung bzw. Errichtung von Gesellschaftsverträgen für sämtliche Gesellschaftsformen über die Unterstützung bei der Durchführung von Gesellschafterversammlungen oder Hauptversammlungen bis hin zur Begleitung von Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern reicht.

Zudem bin ich mit den Rechtsnormen des Handelsgesetzbuches (HGB) bestens vertraut und befasse mich mit sämtlichen rechtlichen Konflikten, welche aus Handelsgeschäften resultieren. Darüber hinaus kümmere ich mich auch um die Geltendmachung oder Abwehr der Provisionsansprüche von Handelsvertretern.

Allgemein zum Handels- & Gesellschaftsrecht

Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht für Kaufleute. Anzuwenden sind die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), die für den besonderen Bedarf im Wirtschaftsleben modifiziert und ergänzt worden sind. So gelten hier spezielle Vorschriften, die z. B. für eine rasche Abwicklung von Handelsgeschäften (Kaufmännisches Bestätigungsschreiben), für Rechtsklarheit und Publizität oder auch für eine erhöhte Selbstverantwortung der Kaufleute (Rügepflicht) geschaffen worden sind.

Rechtsgrundlagen sind neben den Vorschriften des BGB die des Handelsgesetzbuchs (HGB) und Spezialgesetze.

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Die erste Kontaktaufnahme ist für Sie stets kostenlos und unverbindlich. Ich kläre mit Ihnen, ob, wann und zu welchen Konditionen ich Ihnen helfen kann.

Mariam Shoja

Rechtsanwältin
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