Fragen zum Honorar beantworte ich Ihnen gerne. Verschaffen Sie sich hier einen ersten Überblick zu meinen Honorarmodellen oder rufen Sie mich einfach an. Selbstverständlich klären wir alle Eckdaten bereits vor der Beauftragung durch den Mandanten.
Wird das Mandat nach einer Erstberatung fortgesetzt, so schließe ich mit Ihnen üblicherweise eine Vergütungsvereinbarung ab. Hierbei vereinbaren wir, ob eine Vergütung nach Zeiteinheiten, gesetzlichen Gebühren oder nach einem pauschalen Satz erfolgt.
Zeithonorar:
Wenn Sie mit mir ein Zeithonorar vereinbaren, bemisst sich meine Vergütung allein nach dem zeitlichen Aufwand, den ich für die Bearbeitung Ihres Anliegens benötige.
RVG:
Soweit ich gerichtlich für Sie aktiv werde, bin ich gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens die Gebühren nach dem RVG in Rechnung zu stellen. Diese bemessen sich nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert Ihrer Angelegenheit sowie nach gesetzlich festgesetzten Gebührensätzen. Grundsätzlich können Sie diese Art der Vergütung auch im Übrigen mit mir vereinbaren, soweit ein bestimmter Mindestgegenstandswert gegeben und der Aufwand für mich abschätzbar ist.
Pauschalpreis:
Pauschalhonorare bieten für den Mandanten die Gewissheit der Deckelung seiner Anwaltskosten. Die Vereinbarung eines Festpreises setzt jedoch voraus, dass der Aufwand für mich im Vorfeld bestimmbar ist.